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Rechtsprechung
   BSG, 06.12.1955 - 9 RV 142/54   

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BSG, 06.12.1955 - 9 RV 142/54 (https://dejure.org/1955,901)
BSG, Entscheidung vom 06.12.1955 - 9 RV 142/54 (https://dejure.org/1955,901)
BSG, Entscheidung vom 06. Dezember 1955 - 9 RV 142/54 (https://dejure.org/1955,901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 2, 99
  • NJW 1956, 1175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59

    Anspruch eines unterentwickelten Kindes auf Versorgung wegen schädigenden

    Es habe sich in Gegensatz zu dem Urteil des 9. Senats des BSG vom 6. Dezember 1955 (BSG 2, 99) gesetzt, wonach es sich um eine besondere Gefahr i. S. des § 5 Abs. 1 Buchst. d BVG auch dann handelt, wenn innerhalb eines bestimmten Gebietes nicht nur einzelne Personen, sondern die gesamte Bevölkerung von einer Gefahr bedroht sind.

    Nach dem bereits erwähnten Urteil des 9. Senats (BSG 2, 99) könne durch die Zerstörung von Lebensmittelvorräten eine Hungergefahr für die Bevölkerung als kriegseigentümlicher Gefahrenbereich entstehen.

    Wie die Klägerin zutreffend unter Hinweis auf BSG 2, 99 hervorhebt, können auch Mangelzustände, von denen die gesamte Bevölkerung einer Stadt betroffen ist, eine besondere Gefahr i. S. des § 1 Abs. 1 Buchst. d BVG darstellen, vorausgesetzt, daß diese Zustände durch die militärische Besetzung herbeigeführt und nicht die Folge einer allgemeinen kriegsbedingten Mangellage sind.

    Die Klägerin beruft sich auch in dieser Beziehung auf das Urteil in BSG 2, 99, in welchem ausgeführt ist, daß Kampf Handlungen, durch die Lebensmittel vernichtet oder verknappt worden sind, für die Bewohner eines "Sperrgebietes" - die Entscheidung behandelt den Fall der belagerten Festung Königsberg - einen kriegseigentümlichen Gefahrenbereich hinterlassen können.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - L 20 SO 254/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Keine Anrechnung von Leistungen des russischen

    Diesen Tatbestand sah das Bundessozialgericht etwa dann als erfüllt an, wenn kriegerische Vorgänge, insbesondere allgemeine Maßnahmen von Besatzungsmächten, eine Mangelversorgung der Bevölkerung verursacht haben und damit eine über die allgemeine Verknappung von Lebensmitteln während des Krieges weit hinausgehende Gefahr der Erkrankung durch Unterernährung oder des Hungertodes geschaffen haben (vgl. BSG, Urteil vom 06.12.1955 - 9 RV 142/54 Rn. 25).
  • BSG, 12.08.1966 - 10 RV 543/64
    Das unterscheidende Merkmal für die Abgrenzung der allgemein mit der Besetzung zusammenhängenden Gefahren von den "besonderen" Gefahren ist entgegen der von der klägerin in der Revisionsbegründung vertretenen Auffassung nicht in der Person der Gefährdeten oder ihrer Zahl, sondern in der Gefahrenquelle zu suchen (vgl. hierzu BSG 2, 99, 102 bis 105; 4, 65, 70; 4, 234, 236; 6, 288, 292; 6, 294, 296; 7, 183; 8, 203, 204; 12, 13, 15; 16, 195, 196; 20, 114, 117).

    Daß die notwendigen Vorräte an 19 - Nahrungs- und Arzneimitteln in Wien durch Maßnahmen der Besatzungsmäohtc vernichtet werden sind (vgl. BSG 2, 99 zu einer in Königsberg eingetretenen Mangellage), hat die Klägerin selbst nicht behauptet und würde auch den vom LSG getroffenen feststellungen nicht entsprechen.

    "nachträgliche Auswirkung kriegerischer Vorgänge anzusehen (BSG 2, 99).

  • BSG, 10.12.1963 - 9 RV 908/60

    Vorliegen einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) - Erkrankung an der Zuckerharnruhr -

    § 5 Abs. 1 Buchst. e BVG habe das LSG nicht geprüft, obwohl ein Vergleich der Lage in den Festungsstädten Königsberg und Breslau sich hätte aufdrängen müssen und aus BSG 2, 99, 105 ( "Königsberg-Urteil" ) ersichtlich war, daß in derartigen Fällen Mangelzustände an Lebensmitteln und Medikamenten auch unter § 5 Abs. 1 Buchst. e BVG fallen können.

    Entscheidend ist, wie der erkennende Senat in BSG 2, 99, 103 ausgeführt hat, ob die mit der Besetzung deutschen Gebiets in ihrem konkreten geschichtlichen Verlauf zusammenhängende Gefahr der Besetzung "eigentümlich" ist.

    Zur Prüfung der von den Klägerinnen geltend gemachten Ansprüche unter diesem Gesichtspunkt bestand für das LSG nach Sachlage besonderer Anlaß, zumal es sich in den Entscheidungsgründen auf das sogenannte "Königsberg-Urteil" des erkennenden Senats (BSG 2, 99) bezogen hat.

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RV 24/94

    Entschädigung der durch Angehörige der sowjetischen Besatzungsmacht verursachten

    Das LSG habe im übrigen verkannt, daß nach der Rechtsprechung (BSGE 2, 99, 101, 102) nicht jede mit der Besatzung ursächlich zusammenhängende Gefahr unter § 5 Abs. 1 Buchst. d BVG falle.
  • BSG, 11.12.2008 - B 9 V 9/08 B
    Sie trägt ua vor: Das LSG sei mit seiner Auffassung, da die Anordnung der russischen Verwaltung nur an den Waldbesitzer selbst und nicht an seine Arbeiter persönlich ergangen sei, liege eine unmittelbare Kriegseinwirkung nicht vor, von der Rechtsprechung des BSG abgewichen (Urteile vom 6.12.1955 - 9 RV 142/54 - BSGE 2, 99, vom 26.6.1957 - 8 RV 31/56 - nicht veröffentlicht und vom 15.10.1963 - 11 RV 206/61 - Breithaupt 1964, 407).

    8 Insbesondere im Urteil vom 6.12.1955 (BSGE 2, 99, 105) ist die besetzungseigentümliche besondere Gefahr weit definiert.

  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 V 4/04 R

    Kriegsopferversorgung - militärischer Dienst - militärähnlicher Dienst -

    Damit wird der zu berücksichtigende Gefahrenkreis eingeschränkt (vgl BSG, Urteil vom 26. Juni 1957 - 8 RV 31/56 - Umdruck S 4; s auch BSGE 2, 99, 103).
  • BSG, 29.03.1977 - 9 RV 174/75
    Zu der speziellen Gefahr, die über die allgemeinen Belastungen einer militärischen Besetzung hinausgeht, zählen Gewalttätigkeiten sowie die Bedrohung der einheimischen Bevölkerung mit Übeln an Leib und Leben (BSGE 2, 99, 103; 6, 288, 293; 16, 195, 197; 17, 225, 229; 34, 62, 67; SozR Nr. 40 zu 5 1 BVG; vgl. auch BSGE 20, 114).

    Ob 5 5 Abs. 1 Buchst. d BVG auf einen solchen Sachverhalt zu erstrecken ist, vorausgesetzt, es läßt sich von einer unmittelbaren Kriegseinwirkung sprechen (BSGE 2, 99, 103), kann hier jedoch auf sich beruhen.

  • BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63

    Körperschäden und Gesundheitsschäden von Internierten als Besatzungsschäden -

    "Besondere" Gefahr in diesen Sinne ist eine Gefahr, die der militärischen Besetzung deutschen Gebietes unter Berücksichtigung ihrer zeitlichen und örtlichen Besonderheiten eigentümlich war (BSG 2, 99 [103]; BSG 4, 234 [236]).
  • BVerwG, 05.07.1961 - V C 139.60

    Schäden i.S.v. § 3 Abs. 2 Abgeltungsgesetz (AbgG) - Rechtmäßigkeit der

    "Besondere" Gefahr in diesem Sinne ist eine Gefahr, die der militärischen Besatzung deutschen Gebietes unter Berücksichtigung ihrer zeitlichen und örtlichen Besonderheiten eigentümlich war (BSG 2, 99 [102]; 4, 234 [236]).
  • LSG Bayern, 31.05.2005 - L 15 V 29/01

    Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG);

  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 14/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schädigung - Anforderungen an den

  • LSG Berlin, 14.12.2004 - L 13 V 22/03
  • BSG, 10.02.1972 - 8 RV 91/71

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Militärische Besetzung - Verhaftung in Belgien -

  • BSG, 31.07.1962 - 9 RV 934/57
  • BSG, 08.07.1980 - 9 RV 44/79
  • LSG Hessen, 05.08.1970 - L 5 V 995/69
  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 18/88
  • BSG, 28.03.1973 - 9 RV 794/71
  • BSG, 16.03.1972 - 10 RV 495/70
  • BSG, 22.11.1966 - 8 RV 953/64
  • BSG, 11.06.1974 - 9 RV 266/73
  • BSG, 14.12.1961 - 11 RV 552/58
  • BSG, 14.11.1961 - 11 RV 12/61
  • BSG, 06.09.1961 - 11 RV 1260/58
  • BSG, 29.10.1958 - 9 RV 1168/56
  • BSG, 20.08.1963 - 8 RV 813/61
  • BSG, 14.02.1962 - 11 RV 1056/59
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Rechtsprechung
   BAG, 29.05.1956 - 2 AZR 148/56   

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https://dejure.org/1956,824
BAG, 29.05.1956 - 2 AZR 148/56 (https://dejure.org/1956,824)
BAG, Entscheidung vom 29.05.1956 - 2 AZR 148/56 (https://dejure.org/1956,824)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 1956 - 2 AZR 148/56 (https://dejure.org/1956,824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 305
  • NJW 1956, 1175
  • DB 1956, 824
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.01.1955 - 2 AZR 428/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Unzulässigkeit der Einlegung einer Divergenzrevision

    Auszug aus BAG, 29.05.1956 - 2 AZR 148/56
    bereits entschieden war und das angefochtene Urteil in sei nen tragenden Gründen hiervon abweichtD Es kommt daher auf den Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Urteils an« Auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die in der Zeit nach Erlaß des Urteils des Landesarbeitsgerichts bis zur Einlegung der Revision oder während des Revisionsverfahrens ergeht, kann die Statthaftigkeit der Revision somit nicht mehr gestützt werden», Die Rechtseinheit wird durch die bereits früher ergangene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts nicht in Erage gestellt« Bei" hier zur Entscheidung stehende Eall liegt anders als das im Beschluß des erkennenden Senats BAG 1, 224 ff« ~ 3 ~.
  • BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 408/91

    Anfechtung einer in Unkenntnis der Schwangerschaft erklärten Eigenkündigung

    Die ganz herrschende Auffassung verneint denn auch die Möglichkeit der Anfechtung einer in Unkenntnis der Schwangerschaft erklärten Kündigung durch die Schwangere (so ausdrücklich das unveröffentlichte Senatsurteil vom 10. Mai 1984 - 2 AZR 112/83 -, zu II 4 der Gründe unter Berufung auf BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB, s. dort unter I 4 der Gründe; Bulla/Buchner, aaO, § 9 Rz 65; Gröninger/Thomas, aaO, § 9 Rz 85; Heilmann, aaO, § 9 Rz 136; KR-Becker, aaO, § 9 MuSchG Rz 153; Meisel/Sowka, aaO, § 9 Rz 73; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 170 V 9; Stahlhacke/Preis, aaO, Rz 826; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, aaO, § 9 Rz 47; so auch aus der älteren Rechtsprechung LAG Düsseldorf, Urteile vom 20. Dezember 1954 - 3 Sa 102/54 - sowie vom 17. Mai 1956 - 3 Sa 5/56 -, DB 1955, 268 und DB 1956, 824; a.A. vor allem Gamillscheg, Festschrift für Erich Molitor, 1962, S. 57, 80; ders. RdA 1968, 117, 118).
  • BAG, 10.02.1981 - 1 ABN 19/80

    Divergierende Entscheidung - Anfechtung

    Die eine Divergenz begründende Entscheidung eines der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG 1979 genannten Gerichte muß vor der anzufechtenden Entscheidung ergangen sein (Bestätigung von BAG 4, 305 = AP Nr. 43 zu § 72 ArbGG 1953 und BAG 4, 186 = AP Nr. 49 zu § 72 ArbGG 1953).
  • BAG, 08.02.1961 - 4 AZR 473/59

    Statthaftigkeit der Divergenzrevision - Abweichung des Berufungsurteils -

    Der .Ansicht des Klägers, das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen komme für eine Divergenz nicht in Betracht, weil es den Parteien jenes Rechtsstreits erst am 3o August 1959, d0 ho nach der am 29« Juli 1959 erfolgten Verkündung des angefochtenen Urteils, mit den Entscheidungsgründen zugestellt worden sei, kann nicht gefolgt werden , Nach § 72 Abs" 1 Satz 2 ArbGG findet die Revision ohne Zulassung statt, wenn das Urteil des Landesarbeitsgerichts von einer in der Revisionsbegründung bezeiebneten Entschei dung des Bundesarbeitsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht; das gleiche gilt nach Satz 3 aaQ, solange eine Entscheidung des Bundesa.rbeitsgerichts in der Rechts frage nicht ergangen ist, wenn die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts von der eines anderen Landesarbeitsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruhte Beide Bestimmungen, die der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dienen sollen, setzen voraus, daß die Entscheidung des anderen Gerichts, von der das angefochtene Urteil abweicht, vor dessen Verkündung ergangen ist 'BAG 4, 305 = AP Nr«, 43 zu $ 72 ArbGG mit Anm" von Pohle; BAG 4, 186 = AP Nr0 49 zu § 72 ArbGG; AP Nr» 60 zu § 72 ArbGG mit Anim von Pohle)., Die genannten Bestimmungen des § 72 Abs0 1 ArbGG stehen, worauf der erkennende Senat bereits in der letztzitierten Entscheidung hingewiesen hat, in engem Zusammenhang mit der Vorschrift des § 69 Abs" 3 Satz 2 ArbGG, nach der das Landesarbeitsgericht unter den gleichen Voraussetzungen die Revision zu lassen.muß, wenn ihm die Entscheidung des an deren Gerichts, von der es abweicben will, bekannt ist; sie ergänzt die Vorschrift des § 69 Abs«, 3 Satz 2 ArbGG für diejenigen Fälle, in denen die Zulassung der Revision unterblieben ist, weil das Landesarbeitsgericht die Entscheidung des «anderen Gerichts, von der es abweicht, nicht gekannt oder die Abweichung nicht erkannt hat«, Wenn es in jener Entscheidung c.es Senats weiter heißt, bereits bei der Verkündung eines Urteils müsse feststehen, ob es einem Rechtsmittel unterliege, so besagt das nur, daß ein Urteil, das mangels Vorliegens einer divergierenden Entscheidung im Zeitpunkt seines Erlasses unanfechtbar war, nicht da durch anfechtbar werden kann, daß später eine abweichende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen.
  • BAG, 01.12.1958 - 1 AZR 468/56

    Divergenz - Abweichung in tragenden Grundsätzen

    die Statthaftigkeit der auf Divergenz gestützten Revision ist aber entscheidend, ob bereits vorher eines uer in der Revisionsbegründung genannten und vor dem Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteile des Bundesarbeitsgerichts in Widerspruch zu der Entscheidung des lan desarbeitsgerichts steht» Auf die nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangene Entscheidung des Senats vom 4= Oktober 1956 kann also die Revision nicht gestützt werden (vgl» BAG 29»5»1956 - 2 AZR 148/56 - AB Ir» 43 zu 6.
  • BFH, 27.11.1969 - IV B 39/69

    Divergenz - Abweichende Entscheidung - FG - BFH

    Es braucht hier nicht geprüft zu werden, ob dieser Ansicht zugestimmt werden kann, die vom BAG (NJW 1956, 1175, und BAGE 4, 186 [BAG 05.06.1957 - 4 AZR 82/55]) und vom BGH (Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 1 zu § 24 LwVG) -- allerdings in einem Falle, in dem es um die Frage ging, ob eine z. Z. der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bestehende Divergenz durch eine spätere, mit der der unteren Instanz übereinstimmende Entscheidung des BGH beseitigt und also die Nichtzulassungsbeschwerde nachträglich unzulässig werden könne -- nicht geteilt wird.
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Rechtsprechung
   BSG, 15.11.1955 - 10 RV 85/54   

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https://dejure.org/1955,1713
BSG, 15.11.1955 - 10 RV 85/54 (https://dejure.org/1955,1713)
BSG, Entscheidung vom 15.11.1955 - 10 RV 85/54 (https://dejure.org/1955,1713)
BSG, Entscheidung vom 15. November 1955 - 10 RV 85/54 (https://dejure.org/1955,1713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   BAG, 20.04.1956 - 1 ABR 2/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1490
BAG, 20.04.1956 - 1 ABR 2/56 (https://dejure.org/1956,1490)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1956 - 1 ABR 2/56 (https://dejure.org/1956,1490)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1956 - 1 ABR 2/56 (https://dejure.org/1956,1490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1175
  • DB 1956, 598
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 6/55

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 20.04.1956 - 1 ABR 2/56
    Indem die Antragsteller in ihrem Schriftsatz vom 5. März 1956 unter IV auf die Entscheidung des Senats in 1 ABR 6/55 vom 2. November 1955 (AP Ir. 1 zu § 27 BetrVG) verweisen und erst unter V auf die Nichtigkeit der Wahl zu sprechen kommen, bringen sie zum Ausdruck, daß sie ihren Antrag in erster Linie als einen Antrag auf Anfechtung der 'Wahl verstanden wissen wollen» Als solcher ist der Antrag jedoch nicht zulässig» Die Antragsteller sind nicht antragsberechtigt» Außerdem ist die Anfechtungsfrist nicht gewahrt.

    Wenn der Senat in seiner Entscheidung vom 2, November 1955 in 1 ABR 6/55 (AP Nr» 1 zu § 27 BetrVG) sich für die entsprechende Anwendung des § 18 BetrVG auf eine den § 27 Abs, 1 in sachlich nicht gerechtfertigter ?/eise verletzende Wahl des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden, ausgesprochen hat, so ist damit auch der Kreis der Anfechtungsberechtigten auf den Kreis der in § 18 BetrVG aufgeführten Personen begrenzt.

    Eine Nichtigkeit der Wahl hat aber dieser Verstoß gegen die Sollvorschrift des § 27 BetrVG nicht zur folge (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 2. November 1955 - 1 ABR 6/55 - AP Nr. 1 zu § 27 BetrVG).

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines

    So hat der Senat auch für die entsprechend § 18 BetrVG 1952 bzw. § 19 BetrVG 1972 anfechtbare Wahl des Betriebsratsvorsitzenden entschieden, daß das nicht gewählte Betriebsratsmitglied diese Wahl nicht anfechten kann (Beschluß vom 20. April 1956 - 1 ABR 2/56 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.1956 - 4 B 2/56

    Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden und des freigestellten Mitglieds des

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